3. Zwangsvollstreckung
Nach Vorliegen des Titels (Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Prozessvergleich) wenden die auf die Zwangsvollstreckung spezialisierten Mitarbeiter von REGEL INKASSO die Vollstreckungsmethode an, die am meisten Aussicht auf Erfolg verspricht.
Wir favorisieren dabei Drittschuldnerpfändungen, z.B. bei Arbeitgebern, Lebensversicherungen, Auftraggebern etc.. Die dafür erforderlichen Informationen erhalten wir über den direkten Zugang zur BÜRGEL-DATENBANK und über unsere eigene Rechercheabteilung. Das Vorgehen in der Zwangsvollstreckung wird entsprechend der Individualität des Sachverhaltes mit dem Kunden abgestimmt.
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird nach einer fruchtlosen Zwangsvollstreckung die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beantragt.
Hiernach ist die Bearbeitung des Inkassoauftrages beendet und REGEL INKASSO rechnet den Vorgang ab. Die weitere Überwachung des Titels wird mit einem separaten Auftrag ausgelöst (siehe nächsten Abschnitt "Überwachung ausgeklagter Titel").
| Service-Hinweis: |
| Den kompletten Verfahrensablauf zum Forderungsmanagement können Sie in unserem Downloadbereich als PDF-Dokument herunterladen. |