4. Überwachung ausgeklagter Titel
Im Nichtbeitreibungsfall bietet REGEL INKASSO die Überwachung der erwirkten Titel bis zur endgültigen Verjährung an.
Durch die regelmäßige Aufenthalts- und Bonitätsüberwachung der Schuldner ermittelt REGEL INKASSO aussichtsreiche Möglichkeiten (Vollstreckungsmöglichkeiten und Vollstreckungszeitpunkte) zur Realisierung bereits titulierter Forderungen. Auch in diesem Bereich werden durch die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner durch REGEL INKASSO Lösungsmöglichkeiten (z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen, Vergleiche u.a.) gesucht, um die titulierten Forderungen ganz oder teilweise zu realisieren.
Konditionen (Überwachungsverfahren)
REGEL INKASSO trägt während des Überwachungsverfahrens das gesamte Kostenrisiko für alle ausgelösten Maßnahmen, so dass Zahlungen oder Erstattungen nicht erforderlich sind. Im Erfolgsfall erhält REGEL INKASSO nach Abzug der entstandenen Kosten eine Provision von 50 % zzgl. Mwst der beigetriebenen Beträge. Für die Aufnahme eines Üeberwachungsfalles werden 15,— Euro zzgl. Mwst berechnet. ... nächstes Kapitel
| Service-Hinweis: |
| Den kompletten Verfahrensablauf zum Forderungsmanagement können Sie in unserem Downloadbereich als PDF-Dokument herunterladen. |