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2. Gerichtliches Mahnverfahren

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erstellen wir ein Schuldnerprofil mit unserer Empfehlung der weiteren Bearbeitung.

Im Schuldnerprofil sind die Bonitätsverhältnisse des Schuldners detailliert dargestellt. Es dient zur Einschätzung des Kostenrisikos. So kann z.B. bei einer geringen Hauptforderung in Anbetracht desolater Bonitätslage die Stornierung des Inkassoauftrages sinnvoll sein, da die zu erwartenden Gerichts- und Zwangsvollstreckungskosten in keinem Verhältnis zur Erfolgsaussicht stehen.

Ist die Fortsetzung des Verfahrens sinnvoll und der Kunde erteilt die Genehmigung, leitet REGEL INKASSO unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren über die Vertragsanwälte ein.

Die Bearbeitung im gerichtlichen Verfahrensabschnitt wird dabei über die Mitarbeiter von REGEL INKASSO gesteuert.

Der Mahnbescheid und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - der Vollstreckungsbescheid werden in Zusammenarbeit mit den Vertragsanwälten veranlasst. Mit Zustellung des Vollstreckungsbescheides sind die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung geschaffen.

Falls der Schuldner Rechtsmittel einlegt, übergibt REGEL INKASSO den Vorgang an die Vertragsanwälte zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens (siehe Abschnitt "Gerichtliches Klageverfahren"). ... nächstes Kapitel

Service-Hinweis:
Den kompletten Verfahrensablauf zum Forderungsmanagement können Sie in unserem Downloadbereich als PDF-Dokument herunterladen.
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