1. Außergerichtliches Mahnverfahren
Die Beauftragung kann je nach Menge und technischer Ausstattung auf Wunsch erfolgen durch:
- unser Formular "Inkassovertrag"
- unseren Online-Auftrag im Inkasso-Manager unseres Internet-Portal www.inkasso-partner.de
oder nach vorheriger Abstimmung, z.B. über
- eine OP-Liste
- eine modifizierte "Letzte Mahnung"
- elektronische Datensätze, per Datenfernübertragung oder Datenträger
Mit Übergabe der Forderung an REGEL INKASSO erfolgt automatisch:
- Bonitätsprüfung des Schuldners auf Negativmerkmale
- Entscheidung über die optimale Bearbeitung
- Aktenanlage in der EDV
- schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung
Im Regelfall erfolgt zunächst ein zweistufiges außergerichtliches Mahnverfahren sowie mehrere Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Schuldner. In dieser Phase sollen insbesondere Erkenntnisse zur Zahlungswilligkeit und zur Zahlungsfähigkeit des Schuldners gewonnen werden. Hierbei besteht das Ziel insbesondere darin, die Zahlung des Schuldners bereits im außergerichtlichen Verfahren herbeizuführen bzw. - wenn möglich - erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen (z.B. Ratenzahlungsvereinbarung, Schuldanerkenntnis), die bei einem späteren gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren die Ausgangssituation deutlich verbessern.
Die außergerichtliche Inkassotätigkeit soll den Schwerpunkt bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden darstellen. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt demnach zwar unmittelbar aber nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
... nächstes Kapitel
| Service-Hinweis: |
| Den kompletten Verfahrensablauf zum Forderungsmanagement können Sie in unserem Downloadbereich als PDF-Dokument herunterladen. |